Erhalt des Anhaltischen Theaters

20.10.2013 Kaum ein Thema hat jüngst die politische Diskussion so geprägt wie die Zukunft des Anhaltischen Theaters. Die Landesregierung hatte angekündigt, den jährlichen Landeszuschuss ab dem Jahr 2014 um 3,9 Mio. zu kürzen.

Mit einer daraus resultierenden und notwendig werdenden Aufkündigung des derzeit bestehenden Haustarifvertrages ergibt sich ein Gesamtdefizit von mehr als 5 Mio. Euro pro Jahr. Da die Stadt Dessau-Roßlau Träger des Anhaltischen Theaters ist, treffen die Kürzungen die Stadt direkt und unmittelbar. Finanzielle Spielräume, dieses Defizit innerhalb der nunmehr verbleibenden zehn Wochen auszugleichen, sind nicht vorhanden. Im Extremfall droht der Stadt Dessau-Roßlau daher ab 2014 eine massiv eingeschränkte Handlungsfähigkeit.

Die Vorgehensweise der Landesregierung stellt im doppelten Sinne einen Kulturbruch dar: So ist die Ankündigung, bereits ab dem kommenden Jahr und nach Beginn der aktuellen Spielzeit, Zuschüsse in Größenordnungen zu kürzen, unprofessionell und unseriös. Sie gefährdet zudem das Anhaltische Theater in seinem Bestand als Vier-Sparten-Haus.

Angesichts der aktuellen Lage hat sich der Stadtrat in der sehr emotionalen Sitzung im Dessauer Theater am 28. August erneut einstimmig zum voll umfänglichen Erhalt des Anhaltischen Theaters bekannt. Auf Einladung des Stadtrates erhielten auch die in Verantwortung stehenden Landtagsabgeordneten unserer Region die Möglichkeit, ihre Haltung zur kulturellen Kahlschlagpolitik der Landesregierung in Anhalt darzulegen. Der ebenfalls um eine Erklärung seiner Politik gebetene Kultusminister Dorgerloh war ebenso verhindert wie Ministerpräsident Dr. Haseloff, dessen Ausführungen für den Rat von besonderem Interesse gewesen wären. Ist doch Rainer Haseloff von den Wählern und Wählerinnen aus Dessau-Roßlau in den Landtag gewählt worden und sollte dort auch die Anliegen seines Wahlkreises vertreten.

Um mögliche Einsparungspotentiale auszuloten, hatte die Stadt bereits lange vor Bekanntwerden der Landespläne eine Studie in Auftrag gegeben. Aus der Erweiterung des Untersuchungsauftrages geht hervor, dass mit der zukünftig vom Land angesetzten Förderung nicht einmal ein reines Musiktheater zu gewährleisten ist. In der Studie werden selbst bei einer radikalen Reduzierung des Angebotes mit Schließung des Balletts und des Schauspiels die Folge- und Anpassungskosten u.a. im Personalbereich mit 17 bis18 Mio. Euro in den Jahren 2014 bis 2019 beziffert. Die Landesregierung hat hier als „Lastenausgleich“ lediglich eine!!! Mio. Euro vorgesehen – für alle betroffenen Spielstätten im Land zusammen. Diese Finanzierungslücke würde sich durch allgemeine Kostensteigerungen im genannten Zeitraum um weitere 6,7 Mio. Euro erweitern, so dass der Stadt zum Betrieb eines Musiktheaters etwa 24 Mio. Euro fehlen würden.

Die vom zuständigen Kultusminister angekündigte Kürzung ist ausschließlich politisch motiviert, denn es soll zugunsten der kulturellen Einrichtungen der Landeshauptstadt bei denen gespart werden, die den geringsten Rückhalt in der Landesregierung und im Landtag haben. Der Kulturetat des Landes soll 2014 sogar um eine Mio. Euro angehoben werden, trotzdem werden bei einigen Bühnen des Landes insgesamt 7 Mio. Euro Fördergelder gestrichen und umverteilt.

Die suboptimale Politik der Landesregierung, die im übrigen auch den Empfehlungen des vom Land beauftragten Kulturkonvents diametral entgegensteht, fußt nicht auf konzeptionellen Überlegungen, sondern fördert eine Neiddiskussion zwischen den Kultureinrichtungen im Land. Wie real diese Gefahr schon jetzt ist, zeigt sich in der „Aufrechnung“ der Förderung für das Theater gegen die in Aussicht gestellten Förderung für das Bauhaus-Ausstellungszentrum. Beide Projekte haben jedoch nichts miteinander zu tun, zudem ist die geschichtsreiche Stadt Dessau zwei entsprechender Projekte würdig. Auch innerhalb der Stadt würden die zu erwartenden finanziellen Einschränkungen dazu führen, dass viele andere Kultureinrichtungen und freie Träger in ihren Angeboten eingeschränkt werden.

Entgegen dem Vorwurf der Landesregierung, nach dem die Stadt Dessau-Roßlau „in der Schmollecke verweile“, wurde seitens des Stadt sehr wohl reagiert. So unterbreitete der Stadtrat einige äußerst kreative Vorschläge, darunter die stärke Einbeziehung des vor wenigen Jahren auf „Anregung“ der Landesregierung geschaffenen „Alten Theaters“ in den Schauspielbetrieb und eine auf freiwilliger Basis getroffene Beteiligung der Umlandgemeinden an den Kosten für den Spielbetrieb eines für die gesamte Region wichtigen Theaters. Wie die sofortige ablehnende Positionierung des Anhalt-Bitterfelder Landrates zeigt, ist eine Mitfinanzierung durch die Umlandgemeinden bzw. -kreise aber nur mittels Landesgesetzgebung zu erreichen. Unter anderem in Sachsen ist diese Vorgehensweise als „Kulturraumgesetz“ ein Begriff.

Dessauer Theater ist unverzichtbar für die Region

Der Stadtrat Dessau-Roßlau hat in der Vergangenheit stets „wie eine Eins“ zum hiesigen Theater gestanden. Es ist auch nicht einzusehen, dass eine der traditionsreichsten Bühnen der Bundesrepublik gerade in Zeiten finanziellen und gesellschaftlichen Wohlstandes einer kurzsichtigen Kulturpolitik der aktuellen Landesregierung geopfert wird. Bitte unterstützen Sie daher das Anhaltische Theater und den Stadtrat in seinem Bestreben, das Anhaltische Theater als Vier-Sparten-Haus zu erhalten.

Thomas Busch
Dr. Ralf-Peter Weber

Wir für Dessau-Roßlau